- Korrespondenzanwalt
- Kor|res|pon|dẹnz|an|walt, der (Rechtsspr.): (bei einem Prozess an einem auswärtigen Gericht) am Wohnsitz der ↑Partei (2) tätiger Rechtsanwalt, der die Verbindung zwischen der Partei u. dem auswärtigen Rechtsanwalt vermittelt.
Universal-Lexikon. 2012.